Fessenheim-Prozess: Urteilsverkündung verzögert sich bis März | |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 07.12.2016 | |
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Streitpunkt: Das Atomkraftwerk Fessenheim im Elsass Foto: AFP
Verzögerung in Frankreich: Das Amtsgericht Guebwiller will erst am 8. März kommenden Jahres im Verfahren gegen den französischen Akw-Betreiber Electricité de France (EdF) entscheiden.
Fünf Umweltschutzverbände hatten wegen verharmlosender Information der Öffentlichkeit nach zwei Vorfällen vom Frühjahr 2015 im Akw Fessenheim geklagt, verhandelt worden war im Oktober.
Das Urteil war für den gestrigen Mittwoch angekündigt worden. In einem offenen Brief forderten die Kläger Staatspräsident Hollande auf, bis Jahresende sein Versprechen einzulösen, Fessenheim stillzulegen.
Nach Angaben des französischen Netzbetreibers RTE wird Reaktor 1 in Fessenheim vom 10. Dezember bis 3. Januar 2017 abgeschaltet. Der Grund: EdF muss der französischen Atomaufsicht Nachweise für die Unbedenklichkeit von Materialfehlern in acht Akw liefern. Fessenheim 1 gehört zu den betroffenen Reaktoren. Fessenheim 2 steht wegen Herstellungsmängeln an einem Dampferzeuger bereits seit Juni still.
Zuletzt geändert am: 07.12.2016 um 14:46:44
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