Gutachten äußert Zweifel an Zuverlässigkeit von Fessenheim | |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 22.04.2016 | |
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Das Akw Fessenheim gerät nicht aus den Schlagzeilen. Foto: AFP
Der Betreiber des Atomkraftwerks Fessenheim soll falsche Angaben gemacht haben: Ein weiteres Gutachten nährt erneut Zweifel an der Sicherheit des Mailers im Elsass.
FREIBURG. Defizite macht das Gutachten zum einen in der technischen Ausrüstung aus, die nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Die werden durch "Mängel im Sicherheitsmanagement verstärkt", schreibt der Kölner Professor für Sicherheitstechnik, Manfred Mertins, ehemals Mitarbeiter der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit in Köln. Mertins hat sich im Auftrag der Grünen-Europaabgeordneten Rebecca Harms die genauen Umstände des Störfalls vom April 2014 angenommen und diesen ausgewertet.
Mertins wirft zum einen die Frage auf, weshalb zwar nach der Katastrophe von Fukushima ein sogenannter Stresstest vorgenommen wurde, dieser aber die strukturellen Mängel, wie sie beim Störfall 2014 auftraten, nicht erkannte. Ein Stresstest "sollte ja gerade die Frage der Widerstandsfähigkeit der Akw gegen übergreifende Einwirkungen klären". Wenn ein solcher Test nicht aufzeige, dass eine innere Überflutung mehr als nur eine Folge haben kann, sei er wertlos.
Zudem komme es bei einem Störfall entscheidend auf das Zusammenspiel von Mensch und Technik an. Der Betreiber EdF habe dies aufgrund eines ähnlich gelagerten Vorkommnisses im Akw Le Blayais wissen müssen, aber keine Konsequenzen gezogen.
Jenseits der technischen Frage weist Mertins darauf hin, dass der Betreiber gegenüber der Atomaufsicht falsche Angaben gemacht habe, was an der Zuverlässigkeit zweifeln lasse. Im Jahr 2009 habe die Internationale Atomenergiebehörde Fessenheim überprüft. Dabei seien einige Verbesserungen im Sicherheitsmanagement angemahnt worden. Der Betreiber habe 2011 der Internationalen Atomenergiebehörde berichtet, man habe die Mängel abgestellt. Der Störfall 2014 habe genau das Gegenteil bewiesen. "Festzustellen ist, dass die von der Osart-Mission aufgeführten Mängel offensichtlich teilweise fortbestehen und ursächlich für das Vorkommnis am 9. 4. 2014 waren", schreibt Mertins in seinem Gutachten.
Zuletzt geändert am: 22.04.2016 um 08:45:31
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