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MdL Bärbl Mielich: Umfassende und schnelle Information der Bevölkerung Aktionsbündnis News
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 13.09.2016
News >> Aktionsbündnis News


Pressemitteilung
Immer neue Zwischenfälle im AKW Fessenheim
MdL Bärbl Mielich: Umfassende und schnelle Information der Bevölkerung

„Der sicherheitstechnische Zustand des Atomkraftwerks gibt berechtigten Anlass zur Sorge. Sie Stilllegung aus Sicherheitsgründen ist überfällig. Entsprechend sensibel und besorgt reagiert die Bevölkerung auf Vorgänge und Zwischenfälle im AKW Fessenheim“, so die Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich.

Bei den Zwischenfällen Ende August, wo der Reaktor 1 wegen Reparaturen an Dampfdruckventilen erst abgeschaltet und später kurz nach dem Hochfahren wieder stark gedrosselt worden war, sei die Bevölkerung viel zu spät informiert worden, was zu großer Unsicherheit geführt habe. „Die Bevölkerung muss umfassend und schnell über Zwischenfälle informiert werden, auch wenn diese nicht in Stufe 1 der Störfallscala oder höher eingeordnet werden“.

Der Informationsweg zwischen der EDF und den deutschen Behörden bei Zwischenfällen sei in zwei Vereinbarungen vertraglich festgelegt, so Bärbl Mielich.  Dies habe Ihr das Umweltministerium kürzlich auf ihre Anfrage hin mitgeteilt.

In der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den Informationsaustausch bei Vorkommnissen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen im Nachbarland haben können" vom 28. Januar 1981 sei die rasche Unterrichtung des Nachbarstaates über Vorkommnisse mit möglichen radiologischen Auswirkungen geregelt. ln Fällen, in denen es zu nennenswerten radioaktiven Abgaben kommen könne, die auch Deutschland betreffen würden, sei eine sofortige Alarmierung vorgesehen. Hierfür gäbe es eine speziell dafür vorgesehene Kommunikationsverbindung zwischen der Präfektur Colmar und dem Regierungspräsidium Freiburg. Die Alarmierung und Kommunikation werde in Katastrophenschutzübungen getestet und geübt, berichtet das Umweltministerium.

In einer „Vereinbarung zwischen den Präfekten des Departements Haut- Rhin und dem Regierungspräsidenten von Freiburg über die lnformationsübermittlung bei Ereignissen ohne radiologische Auswirkungen im Kernkraftwerk Fessenheim" vom 24. Oktober 2000 seien lnformationspflichten der französischen Seite bei weniger gravierenden Vorgängen festgelegt.

Zu melden seien danach:       

    Ereignisse der Stufe 1 und höher der 7-stufigen internationalen Skala lNES,
     Abschaltungen von mehr als 24 Stunden Dauer,
    Die Auslösung des internen konventionellen Einsatzplans,
    von außen wahrnehmbare Vorkommnisse wie Dampffahnen, Rauch, Einsatz von mehr als fünf Rettungsfahrzeugen u.Ä.

Ebenso erhalte die deutsche Seite alle lnformationen über den Zustand der Reaktoren des Atomkraftwerks Fessenheim, die der Öffentlichkeit in Frankreich zugehen.

„Die Bevölkerung hat ein Recht, über die gemeldeten Vorkommnisse umgehend informiert zu werden“, erklärt die Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich. Sobald in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, es würden Informationen zurückgehalten, führe dies zu Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen. In der Bevölkerung entstehen Ängste, ein schwerer Störfall im AKW Fessenheim werde zu spät mitgeteilt oder gar verschwiegen. Dem könne nur durch schnelle und umfassende Information der Öffentlichkeit entgegengetreten werden.

Zuletzt geändert am: 13.09.2016 um 18:58:10

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