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Müssen die Fessenheim-Betreiber vor Gericht büßen? Aktionsbündnis News
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 07.12.2016
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Manager waren wegen Verharmlosung von Störfällen angeklagt. Foto: dpa

Im Prozess um zwei Störfälle im Atomkraftwerk Fessenheim will das Amtsgericht Guebwiller sein Urteil verkünden. Angeklagt sind Manager des Betreibers EdF und der Kraftwerksleitung.

Französische Atomkraftgegner hatten nach den Zwischenfällen in Block I im Jahr 2015 gegen EdF geklagt.

In kurzer Folge war es dort im Februar und März zu Rohrbrüchen gekommen. Der Betreiber teilte den Behörden damals Probleme mit der Abdichtung der beschädigten Rohre mit. Tatsächlich aber hatten sich insgesamt 100 Kubikmeter Wasser in einen Maschinenraum ergossen. Betriebsrelevante Kabelschränke wurden beschädigt. Block I stand nach der Notabschaltung wegen Reparaturen über Wochen still. Zum zweiten Bruch war es nach einer schnellen Reparatur des ersten Lecks unter den Augen der Atomaufsichtskontrolleure gekommen.

Die Kläger, fünf französische Umweltschutzorganisationen, werfen der EdF vor, sie habe die Vorgänge gegenüber der Atomaufsicht und der Öffentlichkeit verharmlost. "Aus unserer Sicht handelt es sich klar um einen Verstoß gegen geltendes Recht", sagt Charlotte Mijeon vom Netzwerk Sortir du nucléaire. Seit 2006 gilt in Frankreich ein Transparenzgebot in Sachen nuklearer Sicherheit.

Der Verteidiger von EdF erklärte, es habe sich allenfalls um eine "Regelabweichung" gehandelt, nicht um einen strafbaren Vorgang. EdF habe die Öffentlichkeit keinesfalls täuschen wollen. Die Atomaufsicht dagegen äußerte in der Verhandlung am 5. Oktober eine brisantere Einschätzung des Krisenmanagements von 2015. Ihr zufolge stellte die Verringerung des Kühlwasservorrates durch das Leck ein Sicherheitsrisiko dar. Die Staatsanwältin hielt es für angemessen, auch kleine Fehler zu ahnden und forderte eine Geldbuße in vierstelliger Höhe.

Unterdessen wurde an diesem Dienstag bekannt, dass die Pariser Staatsanwaltschaft wegen Materialfehlern an einem der Dampferzeuger in Block II in Fessenheim auf Betreiben von Greenpeace Ermittlungen aufgenommen habe. Schlampereien bei der Herstellung von Akw-Teilen in der französischen Reaktorschmiede Le Creusot waren 2015 ans Licht gekommen. Wegen Sicherheitsbedenken, die bislang nicht ausgeräumt sind, wurde Fessenheim II am 13. Juni auf unbestimmte Dauer abgeschaltet. Mitte Juli hatte die Atomaufsicht das Prüfzertifikat für den betroffenen Dampferzeuger ausgesetzt.

Fessenheim ist Frankreichs ältestes Akw und soll erstes Exempel der von Staatspräsident François Hollande eingeleiteten neuen Energiepolitik werden. Nach zahlreichen Verzögerungen ist nach wie vor ungewiss, ob das Akw, wie seit dem Regierungswechsel 2012 versprochen, bis 2018 abgeschaltet wird. Eine Regierungsübernahme der konservativen Kräfte im Land nach der Wahl im Frühjahr könnte diese Pläne zunichtemachen.

Bis Jahresende 2016 hatte Umweltministerin Ségolène Royal allerdings ein Dekret versprochen, das die Stilllegung bindend machen soll. Royal nannte das Datum unlängst gegenüber dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann bei dessen Frankreichbesuch Ende September.

Eine aktuelle Entscheidung der Atomaufsicht vom Montag betrifft Block 1. Danach sollten acht aus Le Creusot stammende Reaktoren überprüft werden. ASN-Chef Pierre-Franck Chevet kündigte an, die bisherigen Testergebnisse deuteten darauf hin, dass ein sicherer Betrieb der betroffenen Meiler, unter ihnen Fessenheim 1, gewährleistet sei.

Zuletzt geändert am: 07.12.2016 um 12:31:55

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