News

Freundlich, verbindlich und engagiert

>>>weiter lesen

In Fessenheim könnte eine Schmelzanlage für Reaktorschrott entstehen

>>>weiter lesen

Einladung zur erweiterten 491. Montagsmahnwache im Dreyeckland am 14.9

>>>weiter lesen

Video Clip Fessenheim


von brutto tempo
Informationen

Bookmark and Share

Nach vertuschten Störfällen: AKW Fessenheim: Bürgerinitiativen verklagen Betreiber Aktionsbündnis News
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 02.10.2016
News >> Aktionsbündnis News

Stets ein Ärgernis: Das Atomkraftwerk Fessenheim Foto: AFP

Der französische Stromkonzern EdF und ein ehemaliger Werksleiter des AKW Fessenheim müssen sich vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Verschleierung und Fehlinformation bei Störfällen.

Am 5. Oktober wird es vorm Amtsgericht der elsässischen Stadt Guebwiller bei Mulhouse zu einer interessanten Verhandlung kommen, wie der SWR ankündigt. Naturschutz-Verbände und Bürgerinitiativen haben Klage gegen die Betreiber des Pannenmeilers Fessenheim erhoben, nachdem die Verantwortlichen zwei Störfälle am 28. Februar und am 5. März 2015 verschwiegen hatten (die BZ berichtete).

Mangelhafter Umgang mit Zwischenfällen


Der Rohrbruch im Maschinenraum hatte damals ein großes Leck im Kühlwasserbereich verursacht, 100 Kubikmeter Kühlwasser flossen in die Maschinenhalle des Kraftwerks. Der Kontrollbericht der Atomaufsicht ASN machte deutlich, dass der Betreiber Electricitéde France (EdF) den Vorfall vom 28. Februar heruntergespielt hatte. Auch der Direktor der Nuklearanlage, Thierry Rosso, stand in der Kritik. Die ASN sprach von "Mängeln beim Umgang mit Zwischenfällen".


 

Die Bürgervereine hoffen, dass die von der Staatsanwaltschaft geführte Untersuchung in aller Öffentlichkeit die inakzeptablen Betriebsgebaren dieses straffälligen Betreibers hervorheben
wird. Solche Delikte müssen streng bestraft werden.
Die aktiven Bürger werden gebeten, sich vor dem Amtsgericht von Guebwiller kurz vor der Gerichtsverhandlung zu versammeln. Um 14 Uhr findet vor dem Gerichtshof ein Pressetermin statt.


Zuletzt geändert am: 02.10.2016 um 20:04:16

Zurück zur Übersicht

Kommentare

Kein Kommentar gefunden

Kommentar hinzufügen